Antrag: Hundewiese in Bad Schönborn

In der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2021 wird unter dem TOP Ö 6 auch über ein Antrag von uns zur Errichtung einer Hundewiese nach dem Vorbild in Walldorf beraten und entschieden.

Die Gemeinde wehrt sich gegen unseren Antrag und schlägt dessen Ablehnung vor.

Wir haben uns – gerade in Anbetracht der aktuellen Corona-Situation – auch hinsichtlich der finanziellen Aspekte durchaus kritisch mit unserem Antrag auseinander gesetzt. 

Natürlich ist unser Antrag mit einer einmaligen Investition versehen. Wenn man allerdings betrachtet, dass die Gemeinde mit der Hundesteuer jährlich über 50.000 EUR Einnahmen generiert. Der Aufwand beläuft sich auf ca. 6.000 EUR/Jahr. Daher ist die Investition von geschätzt 10.000 EUR unserer Meinung nach vertretbar. Insbesondere da die Gemeinde die Hundesteuer dieses Jahr um 10 EUR erhöht hat. 

Im Übrigen gilt auf der Gemarkung von der Örtlichen Polizei- und Umweltschutzverordnung her Leinenzwang im Ort und auf Wegen nahe der Kureinrichtungen (Plan s. Anlage). Im Außenbereich dürfen Hunde frei laufen. Die einzige Einschränkung lautet, dass freilaufende Hunde im „Einflussbereich“ der Begleitperson stehen müssen (auf gut deutsch: Gehorchen) und dass bei Begegnungen mit anderen Menschen der Hund angeleint werden muss. Von daher verfügt die Gemarkung über sehr weitläufige Hundewiesen auf denen die Tiere ihrem Bewegungsdrang nachkommen dürfen.“ (Begründung der Gemeinde 15.01.2021)

Die von der Verwaltung der Gemeinde genannten „weitläufige Hundewiesen“ sind private Grundstücken, Ackerflächen, Freiflächen, Wälder, Wiesen, etc. Betrachtet man einige der Schilder sind die Besitzer dieser Grundstücke wenig angetan von diesem Vorschlag. Hier möchte man gerne die Vorteile (Einnahme durch die Hundesteuer) für sich beanspruchen. Die andere Seite – die Halter und die Tiere brauchen auch ihren Raum – will man von sich weisen und Unbeteiligten aufbürden.

Welche Vorteile wäre denn von einer Hundewiese zu erwarten ?

Eine Hundewiese ermöglicht eine artgerechte Haltung und Bewegung von Hunden auf einer kontrollierten Fläche. Sie wäre damit neben sozialen Aspekten auch Treffpunkt Gleichgesinnter. Und würde das Sozialverhalten von Hunden untereinander fördern.

Im Gegensatz um Freiflächen wie Feldern und Wäldern würde auch einer Hundewiese keine wildlebende Tiere aufgeschreckt werden. 

Außerdem kann eine Hundewiese den Verunreinigungen der Freiflächen, Wiesen & privaten Grundstücken entgegenwirken. 

Darüber hinaus wünscht die UBBS sich mehr Standorte mit Hundetüten-Spender auch innerorts. Damit soll gewährleistet sein, dass die Halter immer ihrer Pflicht nachkommen. Und Verunreinigung sofort entfernen und  umweltgerecht entsorgen. Hier ist eine Nachhaltigkeit auch in der Umsetzung der Machbarkeit erforderlich.

Leider lässt sich der Widerwillen der Gemeindeverwaltung mehr als deutlich erkennen. Die Argumentation baurechtlicher Hindernisse hinsichtlich der Einzäunung ist uns unverständlich. Letzten Endes haben wir mit Walldorf in näherer Nachbarschaft ein funktionierendes Beispiel. 

Aus diesem Grund haben wir auch explizit die Nennung der Rechtslage beantragt. Diese Antwort ist die Gemeindeverwaltung in der Tagesordnung noch schuldig geblieben.

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